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    Lebensversicherung bei Scheidung, so wird richtig aufgeteilt

    Sebastian Geburek
    01.01.2026
    NEU
    Lebensversicherung bei Scheidung

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Die Scheidung hat Einfluss auf Ihre Lebensversicherung. Bei einer Kapitallebensversicherung fließt der Rückkaufswert in den Vermögensausgleich, während die Risikolebensversicherung oft nicht betroffen ist. Wichtig ist, wer als Versicherungsnehmer und Begünstigter eingetragen ist, da dies während der Scheidung überprüft werden sollte. Ein Neuabschluss nach der Scheidung kann sinnvoll sein; achten Sie dabei auf den Zweck der Versicherung, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten.

    Lebensversicherung und Scheidung: Was Sie wissen müssen

    Die Scheidung ist ein kritisches Lebensereignis, das zahlreiche finanzielle und persönliche Auswirkungen mit sich bringt. Eine Lebensversicherung, die während der Ehe abgeschlossen wurde, ist keine Ausnahme dieser Regel. Die Aufteilung der Policen, das Verständnis, wer Anspruch auf was hat und worauf Sie bei einem Neuabschluss achten sollten, sind zentrale Themen, die diesen Artikel prägen.

    Wie werden Policen bei einer Scheidung aufgeteilt?

    Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Beide haben bei einer Scheidung unterschiedliche Implikationen. Die Kapitallebensversicherung, die neben dem Versicherungsschutz auch als Sparanlage dient, wird im Zugewinnverfahren berücksichtigt, sofern ein anwartschaftlicher oder realer Wert vorliegt. Ein teils heikler Punkt, da der Rückkaufswert der Versicherung in den gemeinsamen Vermögensausgleich einfließt. Dies kann unter Umständen nach Kapitallebensversicherungen durchaus zu Auseinandersetzungen führen.

    Die Risikolebensversicherung hingegen, deren Hauptzweck der reine Todesfallschutz ist, wird in der Regel nicht unter den Zugewinn fallen, da sie keinen Rückkaufswert hat, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt. Diese Versicherung könnte dennoch in die Überlegungen einfließen, insbesondere wenn durch die Scheidung der wirtschaftliche Zweck, zum Beispiel die Absicherung des Ex-Partners, entfällt.

    Wer hat Anspruch auf die Lebensversicherung?

    Zuallererst ist zwischen Versicherungsnehmer und Begünstigten zu unterscheiden. Der Versicherungsnehmer ist verantwortlich für die Zahlung der Prämien und hat im Normalfall auch das Recht, über die Police zu bestimmen, wenngleich dies während der Scheidung oft angepasst werden muss. Der Begünstigte, also die Person, welche die Versicherungssumme im Todesfall erhält, kann jederzeit geändert werden; es sei denn, es handelt sich um eine unwiderrufliche Benennung.

    Während der Scheidung sollten Sie klären, ob die bisherige Benennung des Ex-Partners als Begünstigter angepasst werden sollte. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie Kinder haben und diese als Begünstigte einsetzen wollen, um deren finanzielle Zukunft zu sichern.

    Neuabschluss nach der Scheidung: Worauf sollten Sie achten?

    Ein Neuabschluss einer Lebensversicherung nach einer Scheidung kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Es gilt jedoch, einige Dinge zu beachten, um erneut optimal abgesichert zu sein. Zunächst sollten Sie den Zweck Ihrer Versicherung definieren. Möchten Sie sich selbst, Ihre Kinder oder vielleicht eine aktuelle finanzielle Verpflichtung wie eine Immobilienfinanzierung absichern?

    Die Rendite und Kosten spielen eine entscheidende Rolle, besonders da die Prämien nicht zur finanziellen Belastung werden sollen. Eine umfassende Beratung kann hier Klarheit schaffen, insbesondere auch in Bezug auf steuerliche Vorteile und die Flexibilität des Vertrags. Eine individuelle Beratung, die versteht, welche Aspekte für verschiedene Berufsfelder entscheidend sind, kann entscheidend sein. Besondere Berücksichtigung verdienen hier spezifische Berufsfelder wie Lehrer und Pädagogen oder IT-Experten.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Ihr Ex-Partner ist in Ihrem Vertrag noch als Begünstigter für den Todesfall eingetragen.
    • Sie besitzen eine laufende Kapitallebensversicherung und klären gerade den Zugewinnausgleich.
    • Sie haben nach der Trennung eine Immobilienfinanzierung oder andere Kredite allein übernommen.
    • Sie möchten ab sofort ausschließlich Ihre Kinder finanziell absichern.
    • Sie sind sich unsicher, ob das Bezugsrecht in Ihrer Police widerruflich oder unwiderruflich ist.

    → Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.

    Besonderheiten der Nachversicherungsgarantie

    Ein wichtiges Element beim Neuabschluss ist die Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht es, den Versicherungsschutz in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern. Das ist besonders wichtig, wenn sich Ihre Lebenssituation erneut ändert, beispielsweise durch erneute Heirat oder die Geburt zusätzlicher Kinder. Mehr Informationen finden Sie im Beitrag zu Nachversicherungsgarantie.

    All diese Überlegungen sind grundlegende Aspekte, die Sie in Betracht ziehen sollten, wenn es darum geht, eine Lebensversicherung bei einer Scheidung zu beurteilen und neu abzuschließen. Letztlich ist eine individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen Situation notwendig, um einen sinnvollen Schutz zu gewährleisten.

    Abschließend lässt sich sagen, dass eine professionelle, persönliche Beratung bei einer Scheidung durchaus Sinn macht, um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung zu erhalten, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen und Lösungen zu finden, die genau zu Ihnen passen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was passiert mit meiner Lebensversicherung, wenn ich mich scheiden lasse?

    Im Falle einer Scheidung wird die Lebensversicherung im Rahmen der Vermögensaufteilung und des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Die genauen Auswirkungen hängen von der Art der Versicherung und den individuellen Vertragsregelungen ab.

    Kann ich den Begünstigten meiner Lebensversicherung nach der Scheidung ändern?

    Ja, in der Regel können Sie den Begünstigten jederzeit ändern, es sei denn, es handelt sich um eine unwiderrufliche Begünstigung. Es ist jedoch ratsam, dies mit dem Versicherer zu besprechen, um den korrekten Vorgang sicherzustellen.

    Sollte ich nach einer Scheidung eine neue Lebensversicherung abschließen?

    Eine neue Lebensversicherung kann nach einer Scheidung sinnvoll sein, um den geänderten Lebensumständen Rechnung zu tragen. Vor allem, wenn sich Ihre finanziellen Verpflichtungen oder Absicherungsbedürfnisse geändert haben könnten.

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